I. Gegenstand, Definitionen, Rechtsverhältnisse

  1. Die Meaningful Travel GmbH, Rolandstr. 44, 40476 Düsseldorf (im Folgenden "Plattformbetreiber") stellt unter www.volunteerworld.com (im Folgenden "Plattform") eine Plattform bereit, auf der Volontariate ausgeschrieben werden und sich Interessierte (im Folgenden "Volontäre") sich für einen Volontariatseinsatz bewerben können.
  2. Volontariate werden offiziell von Sozialen Einrichtungen, gemeinnützigen, nicht staatlichen oder regierungsnahen Organisationen (im Folgenden einheitlich „soziale Projekte“) angeboten. Teilweise werden von den sozialen Projekten aber auch Agenturen (bspw. gapforce) für die Vermittlung von Volontariaten zwischengeschaltet. So kann eine Agentur für mehrere soziale Projekte auftreten.

    Die organisatorische Einheit – das soziale Projekt, oder die Agentur – die unmittelbar gegenüber dem Plattformbetreiber auftritt und auf der Plattform das jeweilige Volontariat administriert wird nachfolgend als Organization bezeichnet.
  3. Durch einen über die Plattform geschlossenen Volontärvertrag kommt ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen der Organization und dem Volontär zustande. Die Organization ist für die Modalitäten des mit dem Volontär geschlossenen Volontärvertrages und für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten selbst verantwortlich. Der Plattformbetreiber stellt nur seine Plattform zur Präsentation der Volontariate und zur Vermittlung von Volontären zur Verfügung und erhält hierfür bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision.
  4. Der Plattformbetreiber hat das alleinige Ermessen über den Inhalt, das Erscheinungsbild, die Gestaltung, die Funktionsweise und alle anderen Merkmale der Plattform. Dies umfasst das Recht den Inhalt, das Erscheinungsbild, die Gestaltung, die Funktionsweise sowie andere Merkmale der Plattform sowie einzelner Elemente, Aspekte, Teile oder Features jederzeit umzugestalten, zu modifizieren, zu beseitigen oder zu verändern, bzw. den Zugang hierzu einzuschränken.
  5. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform durch die Organization und damit das Rechtsverhältnis zwischen dem Plattformbetreiber und der Organization. Sie sind für das Rechtsverhältnis zwischen Plattformbetreiber und Organization einzig maßgebend, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Regelungen in diesem Sinne bedürfen der Schriftform.
  6. Dem Rechtsverhältnis liegen ausschließlich die Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers zu Grunde. Etwaige Nutzungsbedingungen der Organization gelten nicht. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten auch dann, wenn der Plattformbetreiber in Kenntnis entgegenstehender Nutzungsbedingungen der Organization die Leistung vorbehaltlos ausführt und den abweichenden Nutzungsbedingungen der Organization zuvor nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Änderungsvorbehalt

  1. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.
  2. Der Plattformbetreiber hat dieses Recht nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Plattformbetreibers für die Organization zumutbar ist.
  3. Der Plattformbetreiber teilt der Organization die Änderungen spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit.
  4. Ist die Organization mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann sie diesen widersprechen. Der Plattformbetreiber weist die Organization in der Änderungsmitteilung sowohl auf ihr Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.

III. Leistungen des Plattformbetreibers

  1. Der Plattformbetreiber stellt in dem nachfolgend beschriebenen Umfang die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform bereit.
  2. Jede Organization kann sich auf der Plattform einen eigenen Account anlegen und ein Profil einrichten. Hier kann sie individuelle Einstellungen vornehmen und weitergehende Angaben zu den von ihr administrierten Volontariaten machen.
  3. Die Organization hat zudem die Möglichkeit, über ihr Profil eigene Inhalte zu veröffentlichen. Diese Inhalte (sog. user generated content) werden vom Plattformbetreiber nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin geprüft. Für diese Inhalte ist allein die Organization verantwortlich.

IV. Einrichtung eines Accounts, Anlegen eines Profils

  1. Zur Einrichtung eines Accounts ist eine Registrierung erforderlich. Hierzu hat die Organization die vorgegebenen Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, eine gültige eMail-Adresse zu hinterlegen und zur Sicherung ihres Accounts ein Passwort einzurichten.
  2. Die Registrierung kann nur abgeschlossen und übermittelt werden, wenn die Organization durch Klicken auf den Button „Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und bin mit diesen einverstanden.“ diese Nutzungsbedingungen akzeptiert und dadurch in ihren Antrag aufgenommen hat.
  3. Mit Abschluss dieser erstmaligen Registrierung auf der Plattform gibt die Organization ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform ab. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Organization eine Bestätigungs-eMail an ihre angegebene eMail-Adresse. Der Versand dieser Bestätigungs-eMail stellt die Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform dar.
  4. Die Bestätigungs-eMail enthält einen Link, den die Organization betätigen muss, um hierdurch ihre Registrierung auf der Plattform zu bestätigen und damit ihren Account vollends einzurichten.
  5. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, das Angebot einer Organization auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform aus beliebigen Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform besteht nicht.
  6. Nach Abschluss des Nutzungsvertrages kann die Organization das eigene Profil bearbeiten, Volontariate administrieren und Inhalte einstellen.
  7. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos möglich, die Organization verpflichtet sich jedoch bei erfolgreichem Abschluss eines Volontärvertrages zur Zahlung einer Vermittlungsprovision an den Plattformbetreiber.

V. Pflichten des Anbieters

  1. Die Organization ist für die von ihr eingestellten Inhalte und die Sicherheit ihres Accounts selbst verantwortlich.
  2. Informationen, Marken, Markennamen, Kennzeichnungen und sonstige Inhalte der Plattform dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Plattformbetreibers weder verändert, kopiert, vervielfältigt, verkauft, vermietet, genutzt, ergänzt noch auf sonstige Weise verwertet werden.
  3. Die Organization ist verpflichtet,
    1. vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen; hierzu gehören insbesondere vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu ihrem Unternehmen und zu der Organization für die sie ggf. die Vermittlung von Volontariaten übernommen hat, den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des Volontariats, sowie den hierfür anfallenden Teilnahmegebühren. Wird das Volontariat auch auf anderen Seiten/Plattformen angeboten, darf die Organization auf der Plattform nicht von den dort festgesetzten Teilnahmegebühren abweichen.
    2. die Einrichtung von Zweit-Accounts zu unterlassen.
    3. Änderungen in ihren Unternehmensdaten unverzüglich mitzuteilen. Bis zur Änderung der Angaben gelten die auf der Plattform hinterlegten Angaben der Organization gegenüber dem Plattformbetreiber als richtig und vollständig.
    4. das zur Sicherung des Accounts eingerichtete Passwort geheim zu halten.
    5. die Nutzung des eigenen Accounts durch Dritte zu verhindern.
    6. jede missbräuchliche Nutzung des eigenen Accounts unverzüglich dem Plattformbetreiber anzuzeigen.
    7. sicherzustellen, dass die von ihr auf der Plattform eingestellten Inhalte nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte sowie die Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen. Hierzu hat die Organization sicherzustellen, dass ihr die erforderlichen Rechte am Werk (z. B. Text, Fotografie, Bild, Grafik, Video, Musikstück, Sample) zustehen, bzw. ihr die erforderliche Einwilligung der ggf. abgebildeten Personen vorliegt.
    8. keine sittenwidrigen, diskriminierenden, rassistischen, links- oder rechtsextremen oder religiöse Gefühle verletzenden Inhalte einzustellen.
  4. Darüber hinaus ist der Organization verpflichtet, den Volontärvertrag nach folgenden Vorgaben zu gestalten:
    1. Die Organization ist verpflichtet, in der Programmbeschreibung auszuweisen, welche Zahlungsoptionen für den Volontär zur Verfügung stehen.
      Grundsätzlich möglich ist eine Zahlung via Paypal, Kreditkarte oder bar.

      Je nach angebotener Zahlungsoption hat die Organization die nachfolgenden Vorgaben zu beachten:
      • Anzahlung bei Barzahlung:

        Nach Abschluss des Volontärvertrages muss die Organization vom Volontär eine Anzahlung in Höhe von 15 % der Teilnahmegebühren verlangen. Die Anzahlung ist via Paypal oder Kreditkarte direkt an den Plattformbetreiber zu entrichten. Der Plattformbetreiber behält den vollen Betrag als Vermittlungsprovision, die die Organization nach Ziff. IX an den Plattformbetreiber zu zahlen hat, ein.

        Der Restbetrag ist in Absprache mit der Organization vor Ort in bar zu entrichten.
      • Anzahlung bei PayPal/Kreditkarte:

        Nach Abschluss des Volontärvertrages muss die Organization vom Volontär eine Anzahlung in Höhe von 15 % der Teilnahmegebühren verlangen. Die Anzahlung ist via Paypal oder Kreditkarte direkt an den Plattformbetreiber zu entrichten. Der Plattformbetreiber behält den vollen Betrag als Vermittlungsprovision, die die Organization nach Ziff. IX an den Plattformbetreiber zu zahlen hat.

        Die Restzahlung wird 30 Tage vor Volontariatseinsatz fällig. Die Restzahlung ist ebenfalls via Paypal oder Kreditkarte direkt an die Organization zu entrichten.
    2. Der Volontär kann vor seinem Volontariatseinsatz jederzeit von dem Volontärvertrag zurücktreten. Tritt der Volontär von dem Volontärvertrag zurück, oder tritt er sein Volontariat nicht an, so verliert die Organization den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.
      Stattdessen kann die Organization, sofern der Rücktritt des Volontärs nicht von ihr zu vertreten ist, eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der Teilnahmegebühr unter Abzug des Wertes der von der Organization ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch anderweitige Verwendung des Volontariatseinsatzes erwerben kann.
      Unter Berücksichtigung der gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und des durch eine anderweitige Verwendung des Volontariatseinsatzes gewöhnlich möglichen Erwerbs wird die Entschädigung wie folgt berechnet:
      • bis zum 35. Tage vor Volontariatseinsatz 20 %
      • ab dem 34. Tag vor Volontariatseinsatz 30 %
      • ab dem 25. Tag vor Volontariatseinsatz 50 %
      • ab dem 15. Tag vor Volontariatseinsatz 70 %
      • ab dem 5. Tag vor Volontariatseinsatz 95 %
      der Teilnahmegebühren.
      Dem Volontär bleibt es unbenommen, der Organization nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von der Organization geforderte Pauschale.
      Die Organization behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die Organization nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Organization verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung des Volontariatseinsatzes konkret zu beziffern und zu belegen.
    3. Ist der Rücktritt des Volontärs von der Organization zu vertreten, etwa weil das Volontariat nicht durchgeführt wird, kann die Organization keine angemessene Entschädigung verlangen.
    4. Bis zum Volontariatseinsatz kann der Volontär verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Volontärvertrag eintritt. Die Organization kann dem Eintritt des Drittem widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen des Volontariats nicht genügt, oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
      Tritt ein Dritter in den Volontärvertrag ein, so haften er und der Volontär der Organization als Gesamtschuldner für die Teilnahmegebühr und die durch Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
    5. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
  5. Ist über die Plattform ein erster Kontakt zwischen Organization und Volontär zustande gekommen, ist die Organization verpflichtet, ausschließlich die Funktionalitäten der Plattform zum Abschluss eines Volontärvertrages zu nutzen. Eine außerhalb der Plattform stattfindende Kommunikation zwischen Organization und Volontär stellt in diesem Fall einen schweren Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen dar, der den Plattformbetreiber zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt. Der Plattformbetreiber behält sich weitere Ansprüche ausdrücklich vor.

VI. Auf-/Abrundung

  1. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die von den Organization eingestellten Teilnahmegebühren so auf- oder abrunden, dass die Nachkommastellen entfallen. Beträge mit einer Nachkommastelle bis 49 werden ab-, Beträge mit einer Nachkommastelle ab 50 werden aufgerundet.

VII. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnis

  1. Die Organization räumt dem Plattformbetreiber das zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, Namen, Marken, Logos und Bildmaterial sowie ggf. sonstige von dem Organization übermittelte Informationen und Inhalte unentgeltlich für eigene Marketingzwecke des Plattformbetreibers zu verwenden. Die Organization hat sicherzustellen, dass sie zur Einräumung der vorbezeichneten Rechte (Nutzungsrechte) befugt ist und diese Rechte frei von Rechten Dritter sind.
  2. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Plattformbetreiber auch unter diesem Vertrag nicht daran gehindert oder beeinträchtigt, die Namen, Marken, Logos und das Bildmaterial sowie ggf. sonstige von der Organization übermittelte Informationen und Inhalte ohne deren Zustimmung in dem Umfang zu nutzen, in dem eine derartige Nutzung ohne eine Lizenz in gesetzlich zulässiger Weise möglich wäre (z. B. angemessene Verwendung gemäß dem Urheberrecht, Bezug nehmende Verwendung gemäß dem Markenrecht oder gültige Lizenz von einer dritten Partei).

VIII. Inhaltliche Verantwortlichkeit und Freistellung

  1. Der Plattformbetreiber prüft nicht, ob die von der Organization eingestellten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Die Organization ist für die Zulässigkeit der von ihr eingestellten Inhalte selbst verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
  2. Die Organization stellt den Plattformbetreiber hiermit von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von der Organization eingestellten Inhalte gegen den Plattformbetreiber geltend machen.
  3. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die auf der Plattform eingestellten Inhalte vorläufig oder dauerhaft zu sperren, vom Netz zu nehmen, oder sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder die geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn der Plattformbetreiber wegen eines Inhaltes, den eine Organization auf der Plattform eingestellt hat, von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
  4. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die auf der Plattform eingestellten Inhalte vorläufig oder dauerhaft zu verändern, wenn diese nicht der gebotenen Vollständigkeit oder der Wahrheit entsprechen.

IX. Vermittlungsprovision

  1. Die Organization verpflichtet sich zur Zahlung einer Vermittlungsprovision in Höhe von 15 % der Teilnahmegebühren an den Plattformbetreiber.
  2. Der Plattformbetreiber weist die Organization bei Einstellung eines neuen Volontariats deutlich auf die Höhe der für dieses Programm zu zahlenden Provision hin.
  3. Die Vermittlungsprovision wird fällig, sobald der Volontär das finale Angebot der Organization akzeptiert hat und dadurch ein Volontärvertrag zustande gekommen ist.
  4. Wird das Volontariat durch die Organization nicht durchgeführt, so ist der Plattformbetreiber nur dann zur Rückzahlung der Provision verpflichtet, wenn die Nichtdurchführung des Volontariats nicht auf ein Verschulden der Organization zurück zuführen ist (z. B. im Falle höherer Gewalt).

X. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann diesen Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich kündigen.
  2. Nach erfolgter Kündigung wird der Account der Organization, samt ihres Profils und der eingestellten Inhalte gelöscht.
  3. Eine etwaige Kündigung dieses Nutzungsvertrages berührt die zwischen Organization und Volontär ggf. bestehende Rechtsbeziehung nicht.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

XI. Haftung

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie beim Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet der Plattformbetreiber unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Plattformbetreiber im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Plattformbetreiber bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung die Organization regelmäßig vertrauen kann (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
  4. Der Plattformbetreiber haftet nicht für eine verzögerte oder gar nicht erfolgende Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag in Folge von Gründen, Ereignissen oder anderen Angelegenheiten, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).
  5. Die vorstehenden Ziff. X (1)-(4) gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.
  6. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Plattformbetreiber eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil dessen Zulieferer oder Diensteanbieter ihrerseits und ohne grobes Verschulden des Plattformbetreibers nicht ordnungsgemäß geliefert haben, bzw. die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
  7. Der Plattformbetreiber kann nicht gewährleisten, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
  8. Der Plattformbetreiber haftet nicht für die Einhaltung etwaiger Spendenversprechen. Die Organization ist selbst für die Einhaltung der bei Spendenaufrufen oder versprechen einzuhaltend rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich.

XII. Datenschutz

  1. Die von der Organization zur Verfügung gestellten Daten werden vom Plattformbetreiber ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und Telemediengesetzes gespeichert und verarbeitet. Insbesondere werden ohne eine entsprechende Einwilligung keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.
  2. Der Plattformbetreiber ist aus Sicherheitsgründen berechtigt, die Kommunikation auf der Plattform zwischen Organization und Volontär zu überwachen. Mit Abschluss dieses Nutzungsvertrages erteilt die Organization ausdrücklich ihre Zustimmung hierzu.

XIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen, sowie etwaige Nebenabreden hierzu bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien, soweit nicht vorstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Düsseldorf. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand ist vorrangig.

Stand: Februar 2015

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